Asseln - Sein werden und Wandeln
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Von Kriegen, Überfällen, Hungersnöten, Feuersbrünsten und Epidemien wird bis in das 19. Jahrhundert ständig hinein berichtet. Neben den Kriegen sind hier besonders zu nennen die Pestepidemien von 1348/51, 1360/63 und 1371/74. Bis zu 75% der Bevölkerung verstarb. Nebenher trieb noch das Fehdewesen sein Unwesen.
Der Zehnte von Asseln wird 1272 dem Busdorfstift in Paderborn übertragen, und zwar durch einen Kaufvertrag des Ritters Andreas von Enhus nebst Frau und Kindern und dem Dechanten Reginhard und dem Kapitel St. Peter und Andreas. Der Zehnte war eine wichtige Einnahmequelle der Klöster und Stifte. Eingeführt wurde er in Deutschland durch Karl den Großen. Der Zehnt war ein Vermögenswert für den Begünstigten, der auch verkauft, verpachtet oder verpfändet werden konnte. Neben dem Fruchtzehnten gab es auch noch eine Blutzehnten, der lebendes wie geschlachtetes Vieh einbegriff.
1330 wird eine Erweiterung des „Gutes Asseln“ durch Bischof Bernhard V. genehmigt. Im gleichen Jahr wird Asseln in einer Urkunde genannt, die die Stadtrechte von Dringenberg erweitert. Es heißt: “...Wir geben den Bürgern (von Dringenberg) die Erlaubnis, ...das Brennholz aus unseren Waldungen zu entnehmen, und zwar bis zu dem Weg, ...der von der Stadt Willebadessen nach dem Dorfe Asseln führt.“ In der Urvermessung des preußischen Leutnantes Le Coq von 1805 ist ein Weg quer über die Egge von Asseln nach Willebadessen noch eingezeichnet. Alten Asselnern ist die heutige Straße an der Schützenhalle vorbei noch als "Willebadessener Weg" bekannt.
Bischof Bernhard legte auch die Grundstruktur der Ämter-Verfassung für die Verwaltung des Hochstiftes Paderborn. Er teilte das Hochstift in einen Oberwaldischen und einen Unterwaldischen Bezirk. Asseln gehörte zum Amt Lichtenau, im unterwaldischen gelegenen, das Oberamt hatte seinen Sitz in Neuhaus.
1447 wird das Gut an die Ritter von Oeynhausen verkauft. Die Familie von Oeynhausen war, innerhalb des Ortszaunes, Inhaber der Gerichtsbarkeit, aber nur zur Hälfte, die andere Hälfte oblag dem Bischof. Wie sich diese beiden die Gerichtsbarkeit geteilt haben mögen ist nicht genau bekannt. In der Einleitung zur Asselner Chronik ist für die Zeit vor 1800 allerdings ausgesagt, dass die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung dem fürstlichen und Oeynhausischen Samtrichter, also einer Person für beide Institutionen, oblag. Dieser Richter hatte ein Verzeichnis zu führen worin er alle Exzesse zu verzeichnen hatte insoweit sie in der „Ashelner Teritorio“ vorfielen so Abhütung von Feldfrüchten, Stehlereien etc. Nach 2 Jahren wurde dann im Locco, also im Ort, dass sog. Jahresgericht gehalten und zwar von einem Amtsdrosten im Beisein des Rentmeisters von Lichtenau sowie dem Amtmann des von Oeynhausischen Gutes Sudheim. Alle Verbrechen wurden dann verhandelt und dann mit Gelde oder am Leibe geahndet. Es war z.B. ein Schandpfahl errichtet an dem der Schuldige zur Abschreckung stehen musste, auch kriegten sie Stockhiebe. Der Standort des Schandpfahles soll im Bereich „Ringstraße/Hohlweg“ gewesen sein. Die zu zahlenden Strafgelder nahm der Richter ein und schickte sie zu 2/3 in die fürstbischöfliche Kasse, zu 1/3 nach Sudheim zu derer von Oeynhausen.
Im Jahre 1805 wurden - nach der ersten Machtübernahme durch Preußen - die Jurisdikationsbezirke neu eingeteilt. Das Dorf "Asselen" hat danach eine (allg. übliche) Binnen - Jurisdiction diese aber und das ist einzig im ganzen Hochstift Paderborn geteilt zwischen dem Landesherrn und von Oynhausen. Beim Nachbardorf Hakenberg lag die gesamte Binnen - Jurisiction bei von Oynhausen. Für Asseln werden in diesem Zusammenhang 432 Einwohner und 69 Feuerstellen angegeben.
Die Einwohner von Asseln hatten die freie Brennholzwerbung im Walde, sie durften das Unterholz, Erlen – und Buchenunterbraken von den Stämmen abhauen, ohne jedoch den Stamm zu beschädigen. Die Bauersleute erhielten noch eine Anzahl von Buchenstämmen für ihre Spanndienste.
Außerhalb des Zaunes, in der Feldflur, war das Gogericht mit Sitz in Lichtenau zuständig, vor welchem vornehmlich Strafsachen verhandelt wurden. 1515 erhielt Herbold von Oeynhausen im Rahmen einer Erbteilung neben dem Freistuhl Sudheim und dem Burgsitz Lichtenau auch den dritten Teil des Dorfes Asseln. Mit der wirtschaftlichen Verwaltung der umfangreichen bischöflichen Ländereien waren wiederum derer von Westphalen belehnt. Für Asseln ist bekannt, dass viel Roggen abzuliefern war. Zur Bewirtschaftung wurden die Meier und Kötter herangezogen. Aus Asseln waren 12 Spannbauern jährlich an 8 Tagen zu Diensten verpflichtet, und zwar 8 Gespanne für die Amtsverwaltung und 4 für die Herren von Oeynhausen zu Sudheim. Ein jeder dieser 12 Spannbauern mußte auch drei Fuder Holz auf den Burgplatz bringen. Die Kötter aus Asseln hatten 14 Tage Handdienste zu leisten. Weiterhin waren an das Rentenamt von jeder Hausstätte jährlich ein Huhn und Eier abzuliefern. Dafür gewährte der Landesherr Vergünstigungen, so waren im fürstlichen Walde die Asselner an der Grashude berechtigt und durften dort das nötige Brennholz werben.